Datum: 27.12.2011
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Wegwerf-E-Mail
Heute kam mal wieder Post von der Polizei. Jemand hatte eine Wegwerf-E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einer Beleidigung eines Unternehmens verwendet. Der Polizeihauptmeister wollte wissen, ob wir anhand der E-Mail-Adresse den Verfasser des Beitrags benennen könnten. Konnten wir leider nicht, denn ohne Vorratsdatenspeicherung und ohne richterlichen Beschluss geht da leider gar nichts.
Interessantes Lesematerial enthielt der Anhang der E-Mail. Dabei handelte es sich um einen Scan eines Ausdrucks einer Website. Die mutmaßliche Beleidigung war in Form einer Pressemeldung verfasst und auf einem Presseportal veröffentlicht worden. Da scheint jemand ziemlich sauer auf die Firma zu sein, denn diese bekommt ordentlich ihr Fett weg. Am liebsten würden wir ja mehr Details veröffentlichen, aber das scheint uns etwas gefährlich. Selbst wenn wir keine Namen nennen. B-)