Datum: 03.11.2009
, Kategorie:
Link-Tipps,
Scripte,
Spam und Malware
Website-Betreiber, die ein Tell-a-Friend-Script einsetzen, sollten auf der Hut sein. Das Amtsgericht Berlin Mitte hat am 22. Mai 2009 geurteilt:
Unzulässige E-Mail-Werbung via "Tell-a-friend-Funktion"? - E-Mails die von Dritten über eine Empfehlungs- bzw. Einladungsfunktion (hier: in einem Online-Shop bzw. "Online Shopping Club") versandt werden, können rechtswidrige E-Mail-Werbung darstellen.